NEUES ZUR QUOTENABGELTUNGSKLAUSEL?
Mit einer Quotenabgeltungsklausel verpflichtet sich der Mieter, bei Beendigung des Mietverhältnisses einen Anteil an Renovierungskosten für den Abnutzungszeitraum seit den zuletzt vorgenommenen Schönheitsreparaturen an den Vermieter zu leisten, obwohl bzw. gerade weil die Vornahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter zum Beendigungszeitpunkt noch nicht fällig ist. Die Quotenabgeltungsklausel ist ein Dauerbrenner in der mietrechtlichen Due Diligence und Gegenstand einer Vielzahl von Urteilen und Beschlüssen. Der BGH äußerte sich auch in diesem Jahr bereits zweifach zur Quotenabgeltungsklausel, was Anlass zu der nachfolgenden kurzen Auseinandersetzung mit den beiden Entscheidungen ist. >