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Neuausrichtung der Neubauförderung durch die Bundesregierung: Bundesbauministerin Geywitz stellt Pläne ab März 2023 vor

In einem Pressestatement vom 25. Januar 2023 hat Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) die Pläne der Bundesregierung für die künftige Neubauförderung vorgestellt. Ziel der neuen Förderung ist vor allem die Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Gebäudesektor, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Fördergegenstand

Ab dem 1. März 2023 wird der Bau und Ersterwerb besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigeren Krediten gefördert. Dafür werden pro Jahr 750 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt. Gefördert werden Neubauten, die den hohen energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 erfüllen oder zusätzlich sogar mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) oder dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) ausgezeichnet sind. Die Förderung erfasst Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Vorgaben für die Miethöhe werden insoweit nicht gemacht.

Kreditbedingungen

Die Förderung ist für Investoren – hierunter fallen grundsätzlich alle Investoren, also sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – auf eine Kreditvergabe mit Zinsverbilligung beschränkt. Nur kommunale Gebietskörperschaften können Investitionszuschüsse erhalten. Die Kredithöchstbeträge liegen für Wohngebäude bei bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit bzw. mit QNG bei bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit und für Nichtwohngebäude bei bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben) bzw. mit QNG bei bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben). Für die Kredite bestehen verschiedene Laufzeitvarianten mit unterschiedlich langer Zinsbindung. Die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln beträgt bis zu 4 % p.a. des Kreditbetrages bei einer Laufzeit von 35 Jahren (bei Wohngebäuden) bzw. 30 Jahren (bei Nichtwohngebäuden) und 10 Jahren Zinsverbilligung. Die Vergabe erfolgt über die KfW.

Weitere Förderung für Familien ab Sommer 2023

Ab dem Sommer 2023 soll die Förderung durch eine Wohnungseigentumsförderung für Familien mit geringem Einkommen (bis zu 60.000 Euro jährlich) ergänzt werden. Das Fördervolumen beträgt insoweit 350 Millionen Euro und die Förderung soll ebenfalls über zinsgünstige Kredite gewährt werden.

Kritik

In den Medien und der Bau- und Immobilienbranche werden die neuen Regelungen überwiegend kritisiert. Das Gesamtvolumen von 1,1 Milliarden Euro sei insgesamt unzureichend und die ökologischen Standards seien zu hoch, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Da für nicht-kommunale Investoren nur noch Zinsvergünstigungen, aber keine Zuschüsse mehr gewährt werden, sei die Förderung gegenüber den bisherigen Förderprogrammen stark verringert. Geywitz verteidigt die Regelungen mit Verweis auf die begrenzten Steuermittel und die veränderte Finanzierungslage. Während in der Vergangenheit eine weitere Zinssubventionierung nicht attraktiv gewesen sei, trieben die Bauherren heute besonders die gestiegenen Finanzierungskosten um. Ferner äußerte Geywitz Zweifel daran, dass die großflächige Förderung der letzten Jahre, welche wie ein allgemeiner Bauzuschuss gewirkt habe, punktgenau gewesen sei. Wer heute baue, müsse „ökologisch anspruchsvoll“ bauen.

Ausblick

Angesichts des begrenzten Fördervolumens – sowohl insgesamt als auch für das einzelne Bauvorhaben – und der heraufgesetzten ökologischen Hürde eines Effizienzhaus-40-Standards (bisher wurden auch Neubauten mit dem niedrigeren Energiestandard EH 55 gefördert) dürften künftig deutlich weniger Investoren von der Neubauförderung profitieren und die drastisch gestiegenen Finanzierungs- und Baukosten nicht ausgeglichen werden können. Auch gilt die Förderung nur für Neubauten, sodass insoweit kein weiterer Anreiz für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien geschaffen wird. Es dürfte kaum gelingen, den erheblichen Rückstand im Wohnungsbau damit aufzuholen.

Kontakt:

Dr. Dorothea Wittek
Associate
+49 (0)40 696 39 15-21
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